
Die aktive Teilnahme an Wahlen spielt eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft. Daher möchte ich Sie ermutigen, Ihr Wahlrecht auszuüben und an der bevorstehenden Landtagswahl in Hessen am 08. Oktober teilzunehmen. Ihre Stimme ist ein wertvolles Instrument, das dazu beiträgt, unsere Demokratie lebendig zu halten.
Wählen ist mehr als nur eine Bürgerpflicht – es ist eine Möglichkeit, Ihre Meinung und Ihre Interessen zu vertreten. Die Beteiligung vieler verschiedener Menschen ist das Fundament unserer Demokratie, und jede abgegebene Stimme trägt dazu bei, dass unterschiedliche Perspektiven in die politische Landschaft einfließen.
Falls Sie am Wahltag verhindert sind oder noch Unsicherheiten haben, besteht die Option der Briefwahl. Diese ermöglicht es Ihnen, Ihre Stimme bequem und flexibel abzugeben, ohne an einen bestimmten Ort gebunden zu sein. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Meinung zu äußern und an der Gestaltung der Zukunft mitzuwirken.
Die Landtagswahl am 08. Oktober in Hessen ist von großer Bedeutung, da sie darüber entscheidet, wie der Hessische Landtag künftig zusammengesetzt sein wird. Jede wahlberechtigte Person hat die Möglichkeit, mit ihrer Erststimme einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin aus ihrem Wahlkreis zu unterstützen und mit ihrer Zweitstimme eine Partei zu wählen. Ich möchte Sie dazu einladen, Ihre Erststimme mir als Direktkandidat im Wahlkreis 45 (Mühlheim, Obertshausen, Heusenstamm, Dietzenbach) zu geben und Ihre Zweitstimme der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen zukommen zu lassen, für die ich ebenfalls als Listenkandidat antrete. Es ist wichtig zu betonen, dass diese beiden Stimmen unabhängig voneinander sind und jeweils Ihre individuelle Präferenz widerspiegeln.
Ihre Teilnahme an dieser Wahl ist von Bedeutung und trägt dazu bei, die politische Landschaft in Hessen mitzugestalten. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, um aktiv an unserer Demokratie teilzuhaben und die Zukunft unseres Landes mitzubestimmen.
Aber wie funktioniert die Briefwahl im Detail? Im Folgenden erläutere ich Ihnen alle Schritte:
- Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung:
In den kommenden Tagen werden Sie Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese enthält Informationen darüber, in welchem Wahllokal Sie am 08.10. wählen können. Zudem finden Sie Angaben darüber, wo und wie Sie die Briefwahl beantragen können.
Für die Online-Beantragung der Briefwahl in den verschiedenen Kommunen meines Wahlkreises habe ich die entsprechenden Links hier einmal zusammengestellt:
Mühlheim: Link
Obertshausen: Link
Heusenstamm: Link
Dietzenbach: Link
2. Beantragung der Briefwahl:
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Briefwahl zu beantragen. Dies kann online erfolgen, mündlich oder schriftlich, wobei auch eine E-Mail als schriftlicher Antrag gewertet wird. Sollten aus der Wahlbenachrichtigung Unklarheiten darüber entstehen, wohin Sie sich wenden müssen, steht Ihnen die Option offen, einfach das Bürgerbüro der Gemeinde anzurufen und nachzufragen. In begründeten Fällen ist es sogar bis zum Wahltag (bis 15:00 Uhr) möglich, die Briefwahl zu beantragen.
3. Ausfüllen der Briefwahlunterlagen:
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus Ihrem Stimmzettel sowie einem Wahlschein inklusive eidesstattlicher Erklärung und drei Briefumschlägen.
Jetzt ist der Moment gekommen: Setzen Sie Ihre Kreuze auf dem Stimmzettel! Anschließend legen Sie den Stimmzettel in den kleineren der vorgesehenen Umschläge und verschließen ihn. Danach füllen Sie den Wahlschein mit der eidesstattlichen Erklärung aus. Zuletzt legen Sie den versiegelten Umschlag mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein in den größeren Umschlag und kleben diesen zu.
4. Zurücksenden der Unterlagen:
Es ist ratsam, Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückzuschicken, damit diese bis zum Wahltag rechtzeitig eintreffen.
5. Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe vor Ort:
In vielen Kommunen besteht die Option, die Briefwahl direkt im Rathaus oder im Bürger*innenbüro vorzunehmen. Hier können Sie die Unterlagen vor Ort ausfüllen und direkt in die Wahlurne werfen. Diese Möglichkeit ermöglicht es Ihnen, außerhalb der Hauptzeiten mit ausreichend Abstand Ihre Stimme abzugeben. Vorab können Sie online nachschauen oder im Bürgerbüro anrufen, um herauszufinden, ob dies auch in Ihrer Gemeinde möglich ist. Denken Sie daran, bei der persönlichen Stimmabgabe vor Ort Ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
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